Der ENERGYlink ist eine sichere elektronische Plattform für den Datenaustausch zwischen Lieferanten und Netzbetreibern. Durch den Einsatz des ENERGYlink soll der Stromanbieter- oder Gasanbieterwechsel für die Endkunden beschleunigt werden.

Mit Inkrafttreten der Bundesgesetze Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) und Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) ist den Verrechnungsstellen eine neue Rolle zugeteilt worden. Die von den Verrechnungsstellen zu betreibende Plattform hat in nicht diskriminierender Weise den Marktteilnehmern, darunter Netzbetreiber, Lieferanten und Bilanzgruppenverantwortliche, zur Verfügung gestellt zu werden, mit Hilfe derer die mit Verordnung der Regulierungsbehörde Energie-Control Austria bestimmten Prozesse für Endverbraucherwechsel, Neu- und Abmeldungen durchgeführt werden können. Die Verrechnungsstellen kommen dieser gesetzlichen Verpflichtung mit der Errichtung des ENERGYlink nach.

Die Verrechnungsstellen stellen allen registrierten Unternehmen eine technische und organisatorische Prozessbeschreibung inklusive der Struktur der Datenformate zur Verfügung. Die Dokumentation wird laufend aktualisiert und Teilnehmern des ENERGYlink jeweils zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

Weiters wird es zu einer Überarbeitung der Allgemeinen Bedingungen der Bilanzgruppenkoordinatoren (AB-BKO) kommen. Die Verrechnungsstellen informieren über diese Änderungen alle bei den BKOs registrierten Teilnehmer zeitnah.

Der ENERGYlink ist für den Endkundenwechsel, An- und Abmeldevorgänge durch Unternehmen des Gas- und Elektrizitätssektors entwickelt worden. Die potentiellen Nutzer des ENERGYlink sind all jene Marktteilnehmer, die auf Grundlage des ElWOG 2010, des GWG 2011 und der entsprechenden Durchführungsverordnungen zur Nutzung des ENERGYlink berechtigt bzw. verpflichtet sind, wie insbesondere alle Netzbetreiber und Versorger bzw. Lieferanten, welche bei den österreichischen Verrechnungsstellen registriert sind.

Der Self Storage-Dienst erlaubt Marktteilnehmern, welche selbst nicht über die für die Nutzung des ENERGYlink notwendige IT-Infrastruktur verfügen, eine Anbindung an das Kommunikationsmodul des ENERGYlink. Dabei werden Wechsel-, An- und Abmeldedaten in den Self Storage-Dienst hochgeladen und von dort aus an das Kommunikationsmodul übertragen.

Mit dem Self Storage-Dienst erfüllen die Verrechnungsstellen ihre Pflicht zur Bereitstellung einer diskriminierungsfreien Plattform für alle Marktteilnehmer der österreichischen Energiebranche.

Nähere Informationen dazu finden sie [hier].

JA. Alle bei den Verrechnungsstellen registrierten Marktteilnehmer müssen einen gesonderten Registrierungsprozess durchlaufen. Die Unterlagen stehen auf www.energylink.at zum Download zur Verfügung. Marktteilnehmer, welche keine Registrierung bei den Verrechnungsstellen durchlaufen haben, können nicht für den ENERGYlink registriert werden und folglich diesen nicht nutzen.

Die Betreiber des ENERGYlink sind die österreichischen Verrechnungsstellen APCS Power Clearing and Settlement AG, AGCS Gas Clearing and Settlement AG und A&B Ausgleichsenergie- und Bilanzgruppen-Management AG. Die Verrechnungsstellen bedienen sich hierbei zuverlässiger Partner, u.a. aus den Bereichen Softwareentwicklung, Telekommunikationssicherheit und Hosting, um im Interesse aller Marktteilnehmer eine größtmögliche Betriebssicherheit und Zuverlässigkeit des ENERGYlink gewährleisten zu können.

Hinweis: Verträge über die Nutzung des ENERGYlink werden nicht mit den drei Betreibern, sondern nur mit der/den jeweils zuständigen Verrechnungsstellen abgeschlossen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter der Frage „Wer sind meine Vertragspartner?“.

Nein. Endverbraucher selbst können den ENERGYlink nicht nutzen. Sollten Sie als Endverbraucher an einem Wechsel ihres Gasversorgers oder Stromlieferanten interessiert sein, wenden sie sich diesbezüglich bitte direkt an das Energieversorgungsunternehmen, dass sie künftig beliefern soll.

Eine Auswahl der möglichen Energieversorgungsunternehmen finden Sie auch im Tarifkalkulator der Energie-Control Austria.

Der ENERGYlink bzw. der Zugriff auf diesen kann auf vielfache Weise erfolgen. Dabei sind grundsätzlich folgende Methoden der Nutzung möglich:

  1. Zugriff auf den ENERGYlink über ein Webinterface;
  2. Zugriff auf den ENERGYlink über ein Interface des Vertragspartners, welches an der von den Verrechnungsstellen bereitgestellten Schnittstelle angebunden ist („Direktanbindung“);
  3. Zugriff auf den Self Storage-Dienst über ein Webinterface.


Nähere Informationen dazu finden sie [hier].

Als Bestandteil der jeweiligen Allgemeinen Bedingungen des Bilanzgruppenkoordinators (AB-BKO) sind die Geschäftsbedingungen des ENERGYlink auf der Homepage der jeweiligen Verrechnungsstelle zu finden.

Der Verteilergebietsmanager (VGM) AGGM ist in die vom ENERGYlink unterstützen Prozesse voll automatisiert eingebunden. Etwaige Kommunikation mit der AGGM hat über den ENERGYlink zu erfolgen.

Dabei wird auf die Wechselverordnung, als auch die Allgemeinen Bedinungen des Verteilergebietsmanagers Rücksicht genommen.

Dies ist die Erteilung einer behördlichen Bewilligung zur Ausübung einer bewilligungspflichtigen Tätigkeit (bspw. Bescheide der Energie-Control Austria für BGVs, eine Konzession für NB etc.).

Die Ausstellung erfolgt durch die jeweils zuständige Behörde (bspw. Energie-Control Austria, Ministerien, Landesregierungen oder Bezirkshauptmannschaften etc.).

Nein, die Teilnahme ist nicht gesetzlich verpflichtend. Das ElWOG 2010 und GWG 2011 sieht jedoch die Möglichkeit der Registrierung beim ENERGYlink vor.

Der ENERGYlink ermöglicht den Austausch von Informationen, Daten und Stammdaten. Der Wechsel einer Bilanzgruppe ist zurzeit nicht über den ENERGYlink vorgesehen, da nicht in den von ECA erlassenen Verordnungen geregelt.

NEIN, die AB-BKO sind von der ECA genehmigt. Bevor der BKO den Ausschluss einzelner Bestimmungen zulässt, müsste hiezu eine Genehmigung der ECA eingeholt werden.

Die bestehenden gesetzlichen Aufgaben wurden erweitert und sind durch eine Ergänzung der AB-BKO zu regeln.

Ja, da die AB-BKO darauf verweisen. ECA lässt diesen Verweis zu.