28.09.2026 Produktivsetzung des Prozess CP_MSG_IN „Verständigung über Insolvenz“ per 05.10.2026

Die Verrechnungsstellen möchten Sie über die bevorstehende Änderung der Customer Processes am ENERGYlink und Self Storage informieren. Neben den bereits umgesetzten Prozessen gemäß der sonstigen Marktregeln steht den Self Storage-Teilnehmern ab 05.10.2026 auch der Prozess „CP_MSG_IN – Verständigung über Insolvenz“ für Strom und Gas zur Verfügung. 

Der Prozess CP_MSG_IN dient dem Austausch relevanter Daten im Insolvenzfall und kann sowohl vom Lieferanten als auch vom Netzbetreiber gestartet werden. Der Prozess ist vollumfänglich auf der Branchen-Website www.ebutilities.at dokumentiert: https://www.ebutilities.at/prozesse/680

Des Weiteren treten ab 05.10.2026 die Ergebnisse zweier Konsultationen in Kraft:

24.09.2026 Konsultation zur Adaptierung der technischen Dokumentation (WVO 2026)

Die Verrechnungsstellen haben gemeinsam mit Marktteilnehmern und Branchenvertretern künftige Änderungen von Prozessen diskutiert und entsprechende Änderungsvorschläge erarbeitet. Wir möchten Sie auf die Konsultation dieser Änderungsvorschläge hinweisen.

Die Änderungsvorschläge betreffen im Wesentlichen die neuen Anforderungen für die Umsetzung der Wechselverordnung 2026 (WVO 2026) gemäß § 26 Abs. 6 ElWG und § 123 Abs. 7 GWG 2011. Die Verordnung ersetzt die bisherige Wechselverordnung 2014. Die Unterlagen zur Wechselverordnung 2026 finden Sie auch auf der ENERGYlink Website unter Regelwerk. 

Zudem möchten wir auf die nachstehend angeführten Punkte hinweisen: 

  1. Die Übergangsregelung zur Auffangversorgung seit 01.06.2026 (Übertragung im Rahmen der bestehenden Felder „Zusätzliche Daten“ (AdditionalData)) gilt bis zur Umsetzung der Wechselverordnung 2026 im Rahmen der Wechselprozesse. Die Übergangslösung wurde daher im Kapitel „1.26 Handlungsanweisungen“ der textuellen Spezifikation entfernt (Änderungen im Änderungsmodus). Stattdessen soll ein neuer Prozess AVERS (Auffang- bzw. Ersatzversorgung) für den Umgang mit Fällen der Auffangversorgung oder der Ersatzversorgung eingeführt werden. 

  2. Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Fällen der Auffangversorgung oder der Ersatzversorgung soll ein neuer Prozess ENDEAVERS (Bekanntgabe Ende AVERS) eingeführt werden. Der Prozess dient der Beendigung einer laufenden Auffangversorgung oder Ersatzversorgung. 

  3. Der bisherige Prozess RTANM wurde überarbeitet. Der Prozess soll künftig auch für einen Vertragsrücktritt beim WECH (Wechsel) angewendet werden und trägt somit den neuen Titel Prozess RTAW (Vertragsrücktritt bei ANM oder WECH). 

  4. Für Rückabwicklung eines bereits abgeschlossenen WECH (Wechsel) aufgrund eines Irrtums soll ein neuer Prozess RAWECH (Rückabwicklung Wechsel) eingeführt werden. Der Prozess WECH wird somit nichtig. 

  5. Ergänzung neuer Felder zur Klassifizierung von Stromerzeugungsanlagen (bei WECH, BELNB, ANM, AVERS, RAABM): 

    1. Techcode 

    2. Fuelcode 

  6. Bzgl. der Umstellung beim Prozess WECH (vormals WIES) im April 2027, möchten wir darauf hinweisen, dass aufgrund der beträchtlichen Änderungen im Wechselprozess eine stichtagsbezogene Umstellung nicht möglich ist. Daher wird der Wechselprozess für 6 Wechselstichtage ausgesetzt. Details sind im Kapitel „1.2 Umsetzung Spezifikation“ der textuellen Spezifikation und im Dokument „A5.0.1 ENERGYlink - Umstellung Wechselprozess April 2027“ erläutert. 

  7. Abweichungen in der technischen Dokumentation gegenüber den Bestimmungen der WVO 2026 inkl. Anhänge (nach Rücksprache mit E-Control): 

    1. Im Prozess WECH (Wechsel) wird die Nachricht ANFRAGE_WECH_TECH (Anfrage tech. Wechsel) nicht an LF aktuell gesendet. 

    2. Stornofrist Prozess WECH (Wechsel) wird verschoben auf „Bis 17:00 am letzten Arbeitstag vor Wechseltermin“. 

    3. Laut Anhang WVO 2026 wird der Prozess ANM (Neuanmeldung) zwar mit Zählpunkt als Pflichtfeld in der Nachricht ANFRAGE_ANM durchgeführt, aber die Prüflogik beim Netzbetreiber ist nach Variante 1 und Variante 2 durchzuführen. Nach Variante 1 und 2 sind allfällig vorhandene weitere Zählpunkte durch den Netzbetreiber zu übermitteln. Daher wird die Prüflogik im Prozess ANM (Neuanmeldung) in der technischen Dokumentation an den Prozess WECH (Wechsel) angelehnt, damit das Feld Zählpunkt mehr Gewicht bekommt und der Prozess ANM „zählpunktscharf“ verläuft. 

    4. Laut Anhang WVO 2026 kann der LF neu im Prozess BELNB (Belieferungswunsch bei NB anstoßen) dem Netzbetreiber mittels standardisierter Meldung mitteilen, ob er den Belieferungswunsch annimmt oder ablehnt. Eine neue Nachricht ABLE_BELNB zur Ablehnung wurde definiert. Eine eigene Nachricht zum Annehmen wird jedoch nicht benötigt, weil das „Annehmen“ ohnehin durch die Übermittlung einer Nachricht ANFRAGE_ANM seitens LF neu erfolgt. 

Entsprechend der Allgemeinen Bedingungen des Bilanzgruppenkoordinators und dem Anhang „Wechselplattform“ Kapitel 3.8 ist für solche Änderungen der technischen Dokumentation ein Konsultationsverfahren durchzuführen. Im Rahmen dieser Konsultation haben Interessensvertretungen sowie alle jene Vertragspartner, welche keiner der Interessensvertretungen als Mitglied angehören, die Möglichkeit den Spezifikationsentwurf, Diagramme, XSDs, WSDLs sowie etwaige weitere Dokumente zu prüfen und ggf. eine Stellungnahme abzugeben und damit eine Überarbeitung der Dokumente zu verlangen. 

Sie finden die Dokumente zur Konsultation auf 

Hinweise zu den Dokumenten:

  • Änderungen in der Spezifikation wurden in einer eigenen Datei wie üblich im Änderungsmodus gekennzeichnet (siehe Datei: Änderungen Spezifikation zur Umsetzung der Wechselverordnung V10.4 und V11.6_Kons).
  • Änderungen in den Excel-Datendefinitionen sind gelb hervorgehoben (Anhang_A1.0_und_A1.1_Datendefinitionen_10.00-V0.7_Kons).
  • Änderungen in den Prozess-Diagrammen sind grundsätzlich rot markiert. Der Prozess WECH wurde grundlegend überarbeitet; aufgrund des Umfangs wurde hier auf eine gesonderte Markierung der Änderungen verzichtet. Die Prozesse AVERS, ENDEAVERS, RAWECH wurden neu erstellt.
  • Hinweise für den Übergang von WIES auf WECH im April 2027 sind in einem eigenen Dokument erläutert (A5.0.1 ENERGYlink – Umstellung Wechselprozess April 2027 V1.3)

Die in den Dokumenten beschriebenen Änderungen sollen nach heutigem Plan mit 05.04.2027 produktiv umgesetzt werden. Dieser Termin wurde in Abstimmung mit Markteilnehmern und Branchenvertretern festgelegt. 

Wir ersuchen Sie etwaige Stellungnahmen bis spätestens Dienstag, 27.10.2026 direkt auf der Homepage www.ebutilities.at unter der Rubrik „Konsultationen“ einzutragen oder an kundenservice@energylink.at zu übermitteln.

Fragen zu den Änderungen der technischen Dokumentation können bis 27.10.2026 und darüber hinaus unter kundenservice@energylink.at gestellt werden.

Nach Abschluss der Konsultation werden die finalen Dokumente für die geplante Umsetzung auf www.ebutilities.at sowie www.energylink.at veröffentlicht.

28.05.2026 Konsultation abgeschlossen - Adaptierung technische Dokumentation ab Juni 2026

Die Verrechnungsstellen haben im Rahmen der öffentlichen Konsultation „WECHSELPROZESS Adaptierung der Spezifikation zum ENERGYlink“ sowie in Abstimmung mit Branchenvertretern und Marktteilnehmern Anpassungen in der Spezifikation bzgl. Übergangsregelung zur Auffangversorgung gemäß Elektrizitätswirtschaftsgesetz ElWG §§ 31 ff (ab 01.06.2026 werden Auffangversorger erstmals ernannt) erarbeitet und finalisiert. Die Produktivsetzung der Anpassungen erfolgt per 01.06.2026.

Die gesammelten Rückmeldungen/Stellungnahmen der Teilnehmer stehen unter dem folgenden Link zum Download zur Verfügung. In dem Dokument finden Sie für jeden Punkt jeweils die Kommentare seitens Verrechnungsstellen und ggf. auch die durchgeführten Änderungen. 
ENERGYlink - Rückmeldungen zur Konsultation (.pdf)

Das Ergebnis der Konsultation sowie die finalen Spezifikationsdokumente sind wie gewohnt auf der Branchenhomepage ebutilities.at unter der Rubrik „Konsultationen“ sowie auf unserer Website unter: Technische Dokumentation

30.04.2026 Konsultation zur Adaptierung der technischen Dokumentation bzgl. Auffangversorgung

Die Verrechnungsstellen haben gemeinsam mit Marktteilnehmern und Branchenvertretern künftige Änderungen in der Spezifikation zur Umsetzung der Wechselverordnung bzgl. Übergangsregelung zur Auffangversorgung gemäß Elektrizitätswirtschaftsgesetz ElWG §§ 31 ff (ab 01.06.2026 werden Auffangversorger erstmals ernannt) diskutiert und entsprechende Änderungsvorschläge erarbeitet. Die Auffangversorgung dient der Sicherstellung der Stromversorgung von Endkunden, die unbeabsichtigt ohne aktiven Liefervertrag sind. Wir möchten Sie auf die öff. Konsultation dieser Änderungsvorschläge hinweisen.

Für die Umsetzung der Übergangsregelung zur Auffangversorgung ist aufgrund der Dringlichkeit bzw. knappen Zeitspanne bis zum 01.06.2026 keine Umstellung der Nachrichten-Schemata vorgesehen, sondern lediglich eine Übertragung im Rahmen der bestehenden Felder „Zusätzliche Daten“ (AdditionalData). Die aktuelle Schema-Version 09.00 wird unverändert über den 01.06.2026 hinaus weiterverwendet. Demzufolge ist kein Wartungsfenster für Anfang Juni 2026 geplant. Zudem wird die Frist für Stellungnahmen zu dieser öff. Konsultation in diesem Fall auf 3 Wochen verringert.

Die Änderungsvorschläge betreffen lediglich die neuen Anforderungen für die Übergangsregelung zur Auffangversorgung, welche in der textuellen Spezifikation Version 10.4 unter Kapitel 1.25 beschrieben sind. Die Änderungen betreffen die Rolle Netzbetreiber und Lieferant (nur Bereich Strom) und stellen eine Übergangslösung ab 01.06.2026 dar. Sie gelten bis zur Umsetzung der Wechselverordnung 2026 (WVO 2026) im Rahmen der Wechselprozesse. Die Übergangslösung ist in der Spezifikation gesammelt im Kapitel 1.25 Handlungsanweisungen seitens Marktteilnehmern beschrieben (Änderungen im Änderungsmodus).

Entsprechend der Allgemeinen Bedingungen des Bilanzgruppenkoordinators und dem Anhang „Wechselplattform“ Kapitel 3.8 ist für solche Änderungen der technischen Dokumentation ein Konsultationsverfahren durchzuführen. Im Rahmen dieser Konsultation haben Interessensvertretungen sowie alle jene Vertragspartner, welche keiner der Interessensvertretungen als Mitglied angehören, die Möglichkeit den Spezifikationsentwurf, Diagramme, XSDs, WSDLs sowie etwaige weitere Dokumente zu prüfen und ggf. eine Stellungnahme abzugeben und damit eine Überarbeitung der Dokumente zu verlangen.

Sie finden die Dokumente zur Konsultation auf

Hinweise zu den Dokumenten:
Änderungen in der Spezifikation wurden in einer eigenen Datei im Änderungsmodus gekennzeichnet (siehe Datei: Änderungen_Spezifikation_zur_Umsetzung_der_Wechselverordnung_V10.3_und_V10.4_Kons.pdf).

Die in den Dokumenten beschriebenen Änderungen sollen mit 01.06.2026 produktiv umgesetzt werden. Dieser Termin wurde im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) festgelegt.

Wir ersuchen Sie etwaige Stellungnahmen bis spätestens Do, 21.05.2026 direkt auf www.ebutilities.at unter der Rubrik „Konsultationen“ einzutragen oder an kundenservice@energylink.at zu übermitteln.

Fragen zu den Änderungen der technischen Dokumentation können bis 21.05.2026 und darüber hinaus unter kundenservice@energylink.at gestellt werden.

Nach Abschluss der Konsultation werden die finalen Dokumente für die geplante Umsetzung auf www.ebutilities.at sowie www.energylink.at veröffentlicht.


28.01.2026 Aktueller Begutachtungsentwurf zur Wechselverordnung 2026

Der neue Begutachtungsentwurf und die zugehörigen Erläuterungen zur Wechselverordnung 2026 wurden am 26.01.2026 durch E-Control Austria veröffentlicht.

Sie finden den Entwurf unter folgendem Link:
E-Control Begutachtungsentwurf WVO 2026

Im Wesentlichen wird damit neuer EU-rechtlicher Vorgaben wie dem 24h Wechsel Rechnung getragen. Des Weiteren wird unter anderem die Frist für die Einreichung des Lieferantenwechsels angepasst.

Eventuelle Stellungnahmen können bis 13.02.2026. an recht-post@e-control.at gerichtet werden.  

Bei etwaigen Fragen können Sie ebenfalls gerne unser Kundenservice unter kundenservice@energylink.at kontaktieren.

15.10.2025 Konsultation abgeschlossen - Anpassung technische Dokumentation im April 2026

Die Verrechnungsstellen haben im Rahmen der öffentlichen Konsultation „WECHSELPROZESS 09.00“ (August-September 2025) sowie in Abstimmung mit Branchenvertretern und Marktteilnehmern die Anpassungen der technischen Dokumentation zur Umsetzung der Wechselverordnung 2014 erarbeitet und finalisiert. Die Produktivsetzung der Anpassungen erfolgt per 13.04.2026. 

Die gesammelten Rückmeldungen/Stellungnahmen der Teilnehmer stehen unter dem folgenden Link zum Download zur Verfügung. In dem Dokument finden Sie für jeden Punkt jeweils die Kommentare seitens Verrechnungsstellen und ggf. auch die durchgeführten Änderungen in der technischen Dokumentation. 
ENERGYlink - Rückmeldungen zur Konsultation WECHSELPROZESS 09.00 (.pdf)

Das Ergebnis der Konsultation sowie die finalen Spezifikationsdokumente (inklusive der technischen Austauschdaten WSDL und XSD) sind wie gewohnt auf der Branchenhomepage ebutilities.at unter der Rubrik „Konsultationen“ sowie auf unserer Website veröffentlicht: Technische Dokumentation

24.02.2025 Self Storage – Wichtige Informationen bzgl. Abwicklung Prozess ZPID zwischen ORF-Beitrags Service GmbH und Netzbetreiber

Wie bereits im Rahmen der öffentl. Konsultation „Prozesse zwischen ORF-Beitrags Service GmbH und den Netzbetreibern“ auf der Branchenhomepage ebutilities.at veröffentlicht, ist die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz bzw. EAG Befreiungs-VO berechtigt beim Netzbetreiber Identifikationsprozesse durchzuführen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
https://www.ebutilities.at/konsultationen/81 (Produktivsetzung ab 1. März 2025 geplant)
https://www.ebutilities.at/konsultationen/79 (Produktivsetzung ab 6. Oktober 2025 geplant)

Die Umsetzung ab 1. März 2025 erfolgt auf Basis bereits angewendeter Prozesse und macht Änderungen von ZPID-Prozessen im Self Storage für die Rolle „Netzbetreiber“ notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Ab 1. März 2025 bedient sich die OBS nämlich der Zählpunkt- und Endverbraucheridentifikation (ZPID) am Produktivsystem.

Unter dem folgenden Link finden Sie eine Erläuterung der Besonderheiten/Änderungen beim Prozess ZPID im Self Storage:
Self Storage OBS Prozesse

10.07.2024 Konsultation abgeschlossen - Anpassung technische Dokumentation im Oktober 2024

Die Verrechnungsstellen haben im Rahmen der öffentlichen Konsultation „WECHSELPROZESS 08.00“ (April-Mai 2024) sowie in Abstimmung mit Branchenvertretern und Marktteilnehmern die Anpassungen der technischen Dokumentation zur Umsetzung der Wechselverordnung 2014 erarbeitet und finalisiert. Die Produktivsetzung der Anpassungen erfolgt per 07.10.2024.

Die gesammelten Rückmeldungen/Stellungnahmen der Teilnehmer stehen unter dem folgenden Link zum Download zur Verfügung. In dem Dokument finden Sie für jeden Punkt jeweils die Kommentare seitens Verrechnungsstellen und ggf. auch die durchgeführten Änderungen in der technischen Dokumentation.
ENERGYlink - Rückmeldungen zur Konsultation (.pdf)

Das Ergebnis der Konsultation sowie die finalen Spezifikationsdokumente (inklusive der technischen Austauschdaten WSDL und XSD) sind wie gewohnt auf der Branchenhomepage ebutilities.at unter der Rubrik „Konsultationen“ sowie auf unserer Website veröffentlicht: Technische Dokumentation