Konsultation zur Adaptierung der technischen Dokumentation bzgl. Auffangversorgung

Die Verrechnungsstellen haben gemeinsam mit Marktteilnehmern und Branchenvertretern künftige Änderungen in der Spezifikation zur Umsetzung der Wechselverordnung bzgl. Übergangsregelung zur Auffangversorgung gemäß Elektrizitätswirtschaftsgesetz ElWG §§ 31 ff (ab 01.06.2026 werden Auffangversorger erstmals ernannt) diskutiert und entsprechende Änderungsvorschläge erarbeitet. Die Auffangversorgung dient der Sicherstellung der Stromversorgung von Endkunden, die unbeabsichtigt ohne aktiven Liefervertrag sind. Wir möchten Sie auf die öff. Konsultation dieser Änderungsvorschläge hinweisen.

Für die Umsetzung der Übergangsregelung zur Auffangversorgung ist aufgrund der Dringlichkeit bzw. knappen Zeitspanne bis zum 01.06.2026 keine Umstellung der Nachrichten-Schemata vorgesehen, sondern lediglich eine Übertragung im Rahmen der bestehenden Felder „Zusätzliche Daten“ (AdditionalData). Die aktuelle Schema-Version 09.00 wird unverändert über den 01.06.2026 hinaus weiterverwendet. Demzufolge ist kein Wartungsfenster für Anfang Juni 2026 geplant. Zudem wird die Frist für Stellungnahmen zu dieser öff. Konsultation in diesem Fall auf 3 Wochen verringert.

Die Änderungsvorschläge betreffen lediglich die neuen Anforderungen für die Übergangsregelung zur Auffangversorgung, welche in der textuellen Spezifikation Version 10.4 unter Kapitel 1.25 beschrieben sind. Die Änderungen betreffen die Rolle Netzbetreiber und Lieferant (nur Bereich Strom) und stellen eine Übergangslösung ab 01.06.2026 dar. Sie gelten bis zur Umsetzung der Wechselverordnung 2026 (WVO 2026) im Rahmen der Wechselprozesse. Die Übergangslösung ist in der Spezifikation gesammelt im Kapitel 1.25 Handlungsanweisungen seitens Marktteilnehmern beschrieben (Änderungen im Änderungsmodus).

Entsprechend der Allgemeinen Bedingungen des Bilanzgruppenkoordinators und dem Anhang „Wechselplattform“ Kapitel 3.8 ist für solche Änderungen der technischen Dokumentation ein Konsultationsverfahren durchzuführen. Im Rahmen dieser Konsultation haben Interessensvertretungen sowie alle jene Vertragspartner, welche keiner der Interessensvertretungen als Mitglied angehören, die Möglichkeit den Spezifikationsentwurf, Diagramme, XSDs, WSDLs sowie etwaige weitere Dokumente zu prüfen und ggf. eine Stellungnahme abzugeben und damit eine Überarbeitung der Dokumente zu verlangen.

Sie finden die Dokumente zur Konsultation auf

Hinweise zu den Dokumenten:
Änderungen in der Spezifikation wurden in einer eigenen Datei im Änderungsmodus gekennzeichnet (siehe Datei: Änderungen_Spezifikation_zur_Umsetzung_der_Wechselverordnung_V10.3_und_V10.4_Kons.pdf).

Die in den Dokumenten beschriebenen Änderungen sollen mit 01.06.2026 produktiv umgesetzt werden. Dieser Termin wurde im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) festgelegt.

Wir ersuchen Sie etwaige Stellungnahmen bis spätestens Do, 21.05.2026 direkt auf www.ebutilities.at unter der Rubrik „Konsultationen“ einzutragen oder an kundenservice@energylink.at zu übermitteln.

Fragen zu den Änderungen der technischen Dokumentation können bis 21.05.2026 und darüber hinaus unter kundenservice@energylink.at gestellt werden.

Nach Abschluss der Konsultation werden die finalen Dokumente für die geplante Umsetzung auf www.ebutilities.at sowie www.energylink.at veröffentlicht.


28.01.2026 Aktueller Begutachtungsentwurf zur Wechselverordnung 2026

Der neue Begutachtungsentwurf und die zugehörigen Erläuterungen zur Wechselverordnung 2026 wurden am 26.01.2026 durch E-Control Austria veröffentlicht.

Sie finden den Entwurf unter folgendem Link:
E-Control Begutachtungsentwurf WVO 2026

Im Wesentlichen wird damit neuer EU-rechtlicher Vorgaben wie dem 24h Wechsel Rechnung getragen. Des Weiteren wird unter anderem die Frist für die Einreichung des Lieferantenwechsels angepasst.

Eventuelle Stellungnahmen können bis 13.02.2026. an recht-post@e-control.at gerichtet werden.  

Bei etwaigen Fragen können Sie ebenfalls gerne unser Kundenservice unter kundenservice@energylink.at kontaktieren.

15.10.2025 Konsultation abgeschlossen - Anpassung technische Dokumentation im April 2026

Die Verrechnungsstellen haben im Rahmen der öffentlichen Konsultation „WECHSELPROZESS 09.00“ (August-September 2025) sowie in Abstimmung mit Branchenvertretern und Marktteilnehmern die Anpassungen der technischen Dokumentation zur Umsetzung der Wechselverordnung 2014 erarbeitet und finalisiert. Die Produktivsetzung der Anpassungen erfolgt per 13.04.2026

Die gesammelten Rückmeldungen/Stellungnahmen der Teilnehmer stehen unter dem folgenden Link zum Download zur Verfügung. In dem Dokument finden Sie für jeden Punkt jeweils die Kommentare seitens Verrechnungsstellen und ggf. auch die durchgeführten Änderungen in der technischen Dokumentation. 
ENERGYlink - Rückmeldungen zur Konsultation WECHSELPROZESS 09.00 (.pdf)

Das Ergebnis der Konsultation sowie die finalen Spezifikationsdokumente (inklusive der technischen Austauschdaten WSDL und XSD) sind wie gewohnt auf der Branchenhomepage ebutilities.at unter der Rubrik „Konsultationen“ sowie auf unserer Website veröffentlicht: Technische Dokumentation

24.02.2025 Self Storage – Wichtige Informationen bzgl. Abwicklung Prozess ZPID zwischen ORF-Beitrags Service GmbH und Netzbetreiber

Wie bereits im Rahmen der öffentl. Konsultation „Prozesse zwischen ORF-Beitrags Service GmbH und den Netzbetreibern“ auf der Branchenhomepage ebutilities.at veröffentlicht, ist die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz bzw. EAG Befreiungs-VO berechtigt beim Netzbetreiber Identifikationsprozesse durchzuführen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
https://www.ebutilities.at/konsultationen/81 (Produktivsetzung ab 1. März 2025 geplant)
https://www.ebutilities.at/konsultationen/79 (Produktivsetzung ab 6. Oktober 2025 geplant)

Die Umsetzung ab 1. März 2025 erfolgt auf Basis bereits angewendeter Prozesse und macht Änderungen von ZPID-Prozessen im Self Storage für die Rolle „Netzbetreiber“ notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Ab 1. März 2025 bedient sich die OBS nämlich der Zählpunkt- und Endverbraucheridentifikation (ZPID) am Produktivsystem.

Unter dem folgenden Link finden Sie eine Erläuterung der Besonderheiten/Änderungen beim Prozess ZPID im Self Storage:
Self Storage OBS Prozesse

10.07.2024 Konsultation abgeschlossen - Anpassung technische Dokumentation im Oktober 2024

Die Verrechnungsstellen haben im Rahmen der öffentlichen Konsultation „WECHSELPROZESS 08.00“ (April-Mai 2024) sowie in Abstimmung mit Branchenvertretern und Marktteilnehmern die Anpassungen der technischen Dokumentation zur Umsetzung der Wechselverordnung 2014 erarbeitet und finalisiert. Die Produktivsetzung der Anpassungen erfolgt per 07.10.2024.

Die gesammelten Rückmeldungen/Stellungnahmen der Teilnehmer stehen unter dem folgenden Link zum Download zur Verfügung. In dem Dokument finden Sie für jeden Punkt jeweils die Kommentare seitens Verrechnungsstellen und ggf. auch die durchgeführten Änderungen in der technischen Dokumentation.
ENERGYlink - Rückmeldungen zur Konsultation (.pdf)

Das Ergebnis der Konsultation sowie die finalen Spezifikationsdokumente (inklusive der technischen Austauschdaten WSDL und XSD) sind wie gewohnt auf der Branchenhomepage ebutilities.at unter der Rubrik „Konsultationen“ sowie auf unserer Website veröffentlicht: Technische Dokumentation